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Einkürzungsschnitt

Einzelne Äste oder ganze Kronenpartien werden, soweit das die jeweilige Baumart zulässt und baumpflegerisch vertretbar ist, eingekürzt. Es darf nicht mehr als ein Drittel eines Astes entfernt werden, da dies zum Absterben des betroffenen Astes führen könnte. Müssen Äste stärker eingekürzt werden, so sollte dies am besten in Etappen über mehrere Jahre erfolgen, so kann
sich der Baum der Situation anpassen.

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